Schulbeihilfe für das Schuljahr 2026/27

von Barbara Dibiasi
17. September 2026

Information zur Antragstellung auf Zuerkennung einer Schulbeihilfe für das Schuljahr 2026/27

 

Die Anträge auf Zuerkennung einer Schulbeihilfe können – wie bereits in den vergangenen Schuljahren – ausschließlich online ab Montag, den 21. September 2026 – über unsere Homepage unter dem Förderschwerpunkt Förderungen für Tiroler Schüler*innen eingebracht werden.

 

Die Gewährung einer Schulbeihilfe ist grundsätzlich an soziale Kriterien gebunden. Die Fördervoraussetzungen können der genannten Homepage entnommen werden.

 

Wichtige Hinweise

 

Schulbeihilfen

  • Schulbeihilfen werden vorrangig für Schüler*innen der 9. Schulstufe (1. Klasse Oberstufe) gewährt.

Für Schüler*innen ab der 10. Schulstufe (2. Klasse Oberstufe) sind Anträge auf Schul- und Heimbeihilfe grundsätzlich bei der jeweils zuständigen Bundesstelle einzubringen (Bildungsdirektion für Tirol, Land Tirol – Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht oder das für Bildung zuständige Bundesministerium) siehe „Antrag Schülerbeihilfe Bundesministerium“. Eine Antragstellung bei der Landesgedächtnisstiftung ist in diesen Fällen erst nach Vorlage eines Negativbescheids der zuständigen Bundesstelle möglich.

 

Heimbeihilfen

Neu: Für Schüler*innen ab der 9. Schulstufe (1. Klasse Oberstufe) werden Heimbeihilfen nur gewährt, wenn ein Negativbescheid der jeweils zuständigen Bundesstelle vorliegt (Bildungsdirektion für Tirol, das Land Tirol – Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht oder das für Bildung zuständige Bundesministerium). Antragstellung Heimbeihilfe siehe „Antrag Schülerbeihilfe Bundesministerium“.

 

 

Erforderliche Unterlagen - Schulbeihilfe der Landesgedächtnisstiftung:

Bitte übermitteln Sie bei der Online-Antragstellung sämtliche im Online-Formular angeführten Beilagen.

 

Insbesondere sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • aktuelle Haushaltsbestätigung,
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung,
  • Kopie Jahreszeugnis Schuljahr 2025/26
  • gegebenenfalls Internatsbestätigung samt Bescheid Heimbeihilfe der zuständigen Bundesstelle,
  • Negativbescheid Schulbeihilfe ab der 10. Schulstufe (2. Klasse Oberstufe).